Bildungs- und Teilhabepaket

Erleichterung für Familien mit geringen Einkommen

 

Wer nicht weiß verpasst die Gelegenheit

Die Familien mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit ab sofort an dem Bildungs- und Teilhabepaket teilzunehmen. Dieses Paket betrifft Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringen Einkommen.

Die gute Nachrichten ist, dass der Antrag für die Leistungen des bildungs- und Teilhabepaket unbürokratisch und unkomplizierte ist. Die Familien sollten die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor der Bedarf gelten gemacht wird.

Die folgenden Beispiele können die Familien beantragen:

  1. Ausflügen und Ferienfreizeiten

  2. Sport- und Musikangebote

  3. Bedarf bei Nachhilfe

  4. Mittagessen in der Schule

  5. Der Kindertageseinrichtung,

  6. Der Hort

  7. Tagesmutter usw.

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Wenn die Familien bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 11 (z.B. Arbeitslosengeld 11 oder Sozialgeld) Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Kinderzuschlag beziehen.

Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem BuT (Bildungs- und Teilhabepaket).

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ist Ihr Jobcenter auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

  • Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter für weitere Informationen.

 

  • Und beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Mo – Do von 08:00 – 20:00 Uhr unter 01805/67 67 21**

 

** kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute

© 2014 Omoniyi Ogodo-Bach

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